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Exportkontrolle

Compliance mit internationalen Exportvorschriften

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Compliance-Verpflichtung

Defense Click GmbH ist sich der besonderen Verantwortung bewusst, die mit der Herstellung und dem Vertrieb von Dual-Use-Gütern und Verteidigungsprodukten einhergeht. Wir halten strikt alle nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften ein.

Geltende Rechtsvorschriften

Unsere Produkte unterliegen folgenden Exportkontrollregelungen:

  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  • EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009)
  • Wassenaar-Arrangement über Exportkontrollen für konventionelle Waffen
  • MTCR (Missile Technology Control Regime)
  • US Export Administration Regulations (EAR) für Produkte mit US-Technologieanteil
  • ITAR (International Traffic in Arms Regulations) wo anwendbar

Exportkontrollklassifizierung

Unsere Produkte fallen in folgende Kategorien der Dual-Use-Liste:

  • Kategorie 6-A: Telekommunikation (RF-Detection Systeme)
  • Kategorie 7-A: Navigation und Avionik (Jamming-Systeme)
  • Kategorie 9-A: Raumfahrt und Drohnen (Interceptor-Systeme)

Endverbleibsbescheinigung

Für alle Exporte außerhalb der EU ist eine Endverbleibsbescheinigung (End-User Certificate) erforderlich. Diese muss folgende Informationen enthalten:

  • Vollständige Angaben zum Endverwender
  • Genauer Verwendungszweck
  • Zusicherung, dass keine Weiterveräußerung erfolgt
  • Zusicherung, dass die Güter nicht für Menschenrechtsverletzungen oder Massenvernichtungswaffen verwendet werden

Embargoländer

Wir liefern nicht in Länder, gegen die die EU oder Deutschland ein Waffenembargo verhängt hat. Dazu gehören aktuell unter anderem:

  • Russische Föderation
  • Belarus
  • Nordkorea
  • Syrien
  • Myanmar

Die aktuelle Liste der Embargoländer finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Compliance-Programm

Unser internes Compliance-Programm umfasst:

  • Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter in Exportkontrollfragen
  • Screening aller Geschäftspartner gegen Sanktionslisten
  • Dokumentation aller Exporttransaktionen
  • Interne Audits und Überprüfungen
  • Benennung eines Exportkontrollbeauftragten

Verpflichtungserklärung

Alle Kunden müssen vor dem ersten Geschäftsabschluss eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen:

  • Die eingehaltenen Exportkontrollvorschriften zu kennen und einzuhalten
  • Die Produkte nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben
  • Die Produkte nicht für verbotene Zwecke zu verwenden
  • Uns über Änderungen des Verwendungszwecks zu informieren

Kontakt Exportkontrolle

Bei Fragen zur Exportkontrolle wenden Sie sich an:

Defense Click GmbH
Export Control Officer
Technologiepark 15
80331 München
E-Mail: exportcontrol@defrostunmanned.com

Weiterführende Links

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • EU Dual-Use Export Control
  • Wassenaar Arrangement

Stand: Januar 2025

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